Scheibentönung: Was ist in Deutschland erlaubt?

Montage einer Tönungsfolie an einer Autoscheibe

Getönte Scheiben sehen nicht nur gut aus – sie schützen auch vor Hitze und neugierigen Blicken. Aber was ist rechtlich eigentlich erlaubt? Die wichtigsten Antworten aus der Praxis.

Die Grundregel: hinter der B-Säule

In Deutschland dürfen nur die Scheiben hinter der B-Säule getönt werden – also die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe. Frontscheibe und vordere Seitenscheiben müssen frei von Tönungsfolie bleiben, damit die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird.

Was bedeutet ABG?

Tönungsfolien brauchen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) vom Kraftfahrt-Bundesamt. Nur mit einer solchen Genehmigung ist die Folierung legal und ohne TÜV-Eintragung möglich. Wichtig: Die ABG gilt nur, wenn die Folie fachgerecht und gemäß den Auflagen montiert wurde – dazu gehört auch, dass Sie die ABG-Dokumente im Fahrzeug mitführen.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

  • Qualität der Folie: Billige Folien werfen Blasen, verfärben sich lila und verlieren ihre Wirkung.
  • Tönungsgrad: Von dezent bis dunkel ist vieles möglich – wir zeigen Ihnen die Stufen direkt am Fahrzeug.
  • Wärmeschutz: Gute Folien blockieren einen Großteil der Infrarot-Strahlung, nicht nur das sichtbare Licht.

Fazit

Mit einer zugelassenen Folie und fachgerechter Montage ist Scheibentönung völlig unkompliziert. Wir verarbeiten ausschließlich Folien mit ABG und geben Ihnen alle Unterlagen direkt mit.

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Erzählen Sie uns, was Sie vorhaben – wir beraten Sie ehrlich, welcher Schutz und welche Folie zu Ihrem Fahrzeug passen. In Karlsfeld bei München.